Krankengymnastik

Ziel der Krankengymnastik als Form der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln ist es vor allem, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Diese kann sowohl durch eine Erkrankung, eine angeborene Fehlentwicklung oder durch Fehlbelastungen einschränkt sein.

Die Krankengymnastik kann sowohl zur Vorbeugung als auch zur Behandlung und Nachsorge dienen. Mit Hilfe unserer Physiotherapeuten stellen Sie Ihre Bewegungsabläufe wieder her, lindern Schmerzen und stärken Ihre Muskulatur.

Bestandteile & Ablauf

In der ersten Sitzung erhebt der Therapeut einen ausführlichen Eingangsbefund und erstellt Ihren persönlichen Therapieplan.

Zu den krankengymnastischen Übungen zählen unter anderem die Mobilisation von Gelenken, die Kräftigung von Muskeln und die Verbesserung der Koordinationsfähigkeit und der Bewegungsabläufe.

Unsere Therapeuten erstellen außerdem ein Eigenübungsprogramm für Sie. Mit diesem  Programm können Sie selbstständig während und auch nach der Therapie bei uns weiter trainieren.

In der Regel dauert eine Einheit 20 Minuten.

Beantragung & Kostenübernahme

Für die Therapie benötigen Sie eine Verordnung/ein Rezept von Ihrem Arzt (Haus-, Fach- oder Zahnarzt). Sieht Ihr Arzt eine Notwendigkeit für die Behandlung, erfolgt die Abrechnung über die Krankenkasse.

Wenn Sie selbst noch weitere Therapien in Anspruch nehmen möchten, kann Ihr Arzt Ihnen ein Privatrezept ausstellen. Dann zahlen Sie die Behandlung selbst. Die Kosten dafür können Sie bei uns telefonisch erfragen.