Krankengymnastik nach Bobath/PNF/ZNS
Alternativ wird auch Krankengymnastik PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) oder ZNS (Zentrales Nervensystem) für die Behandlung dieser Krankheitsbilder verordnet. Das Ziel ist bei diesen Formen der speziellen Krankengymnastik immer das gleiche: Ihre Selbstständigkeit und damit auch Ihre Lebensqualität zu erhöhen. Im Fokus der Therapie stehen die Förderung der Eigenaktivität und die Umorganisationsfähigkeit des Gehirns, die dafür sorgt, dass gesunde Hirnareale Aufgaben übernehmen, die eigentlich geschädigten Arealen zugeordnet waren. So ermöglicht unsere Therapie Ihnen, alltägliche Aktivitäten neu zu erlernen.
Bestandteile & Ablauf der Krankengymnastik
In der ersten Sitzung erhebt die Therapeutin oder der Therapeut einen ausführlichen Eingangsbefund und erstellt Ihren persönlichen Therapieplan.
Bei der Krankengymnastik nach Bobath wird durch gezielte Behandlungstechniken an der Verbesserung von Bewegungsfolgen und -übergängen sowie von Gleichgewichtsreaktionen und der Körperwahrnehmungen gearbeitet.
Eine Sitzung dauert in der Regel 30 Minuten.
Beantragung & Kostenübernahme
Für die Therapie benötigen Sie eine Verordnung/ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (Haus-, Fach- oder Zahnmedizin). Sieht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Notwendigkeit für die Behandlung, erfolgt die Abrechnung über die Krankenkasse.
Wenn Sie selbst noch weitere Therapien in Anspruch nehmen möchten, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ein Privatrezept ausstellen. Dann zahlen Sie die Behandlung selbst. Die Kosten dafür können Sie bei uns telefonisch erfragen.