Ergotherapie bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen
Das betroffene Sinnesorgan kann in diesen Fällen die wahrgenommenen Reize nicht mehr richtig verarbeiten. Dies kann nach Erkrankungen oder Verletzungen des Zentralen- Nervensystems (ZNS) auftreten. Dazu gehören unter anderem der Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose u.v.m. Aber auch andere neurologische Erkrankungen können eine Ursache sein. Je nach Schädigung können Symptome wie der Verlust des Gleichgewichtssinns oder eine Störung der Wahrnehmung verschiedener Reize auftreten.
Bestandteile & Ablauf der Ergotherapie
Die Dauer der ergotherapeutischen Behandlung richtet sich immer nach dem Krankheitsbild bzw. den Einschränkungen, die Sie als Patientin oder Patient nach Ihrer Erkrankung oder Verletzung aufweisen. Zu Beginn besprechen Sie mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, welche Ziele Sie durch die Therapie erreichen möchten. Daraufhin erstellen wir Ihren individuellen Therapieplan. Mögliche Bestandteile sind unter anderem:
- Wahrnehmungsschulung/-training
- Training zur Oberflächen- und Tiefenempfindung
- Sensibilitätstraining
- Grob- und Feinmotoriktraining
- Graphomotoriktraining
- Gleichgewichtsübungen
Beantragung & Kostenübernahme
Ergotherapie kann von Ihrer Haus- oder Facharztpraxis verordnet werden. Insbesondere Betroffene, die eine Rehabilitation durch die Berufsgenossenschaft erhalten oder in der Erweiterten Ambulanten Rehabilitation sind, haben Anspruch auf diese Art der Therapie.
Eine Heilmittelverordnung (Rezept) umfasst üblicherweise sechs bis zehn Einheiten. Je nach Handlungsbedarf können weitere Verordnungen erfolgen. Die Termine können Sie telefonisch mit uns vereinbaren.