Ergotherapie bei neurologischen Störungen
Ziel der Therapie ist es, Sie in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in Ihrer persönlichen Umgebung zu stärken und so Ihre Lebensqualität zu steigern oder zu erhalten.
Durch spezifische Aktivitäten, Anpassungen der Umgebung und Beratung können die Handlungsfähigkeit im Alltag und die gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden. Wir behandeln dabei psychische, motorische, wahrnehmungszentrierte und kognitive Probleme. Wir trainieren mit Ihnen feinmotorische Fähigkeiten (z. B. das Greifen und Halten von Gegenständen), wir steigern Ihre Konzentrations- und Gedächtnisleistung und üben gemeinsam Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs) wie Ankleiden, Kochen oder Einkaufen. Wir arbeiten außerdem mit Ihnen an Ihrer Kraft und Koordination sowie an der Beweglichkeit der Gelenkfunktionen und trainieren Ihr Gleichgewicht. Neben praktischen Übungen beraten wir Sie in der Therapie zu Kompensationsstrategien für Funktionen, die sich nicht wiederherstellen lassen. Wenn nötig, passen wir Ihre Hilfsmittel und Wohnumgebung an, sodass Sie Ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen können.
In der Ergotherapie betrachten wir jede Patientin und jeden Patienten ganzheitlich. Es kann sein, dass Ihre Einschränkungen auch die Psyche beeinflussen und sich negativ auf Ihr Wohlbefinden auswirken. Dies wiederum kann die körperlichen Symptome verstärken. Daher lernen Sie in der Ergotherapie, Ihre Verhaltens-, Denk- und Gefühlsmuster aktiv zu verändern, so dass Sie Krisen besser erkennen und bewältigen können.
Bestandteile & Ablauf der Ergotherapie
Die Dauer der ergotherapeutischen Behandlung richtet sich immer nach dem Krankheitsbild bzw. den Einschränkungen, die Sie als Patientin oder Patient nach Ihrer Erkrankung oder Verletzung aufweisen. Zu Beginn besprechen Sie mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, welche Ziele Sie erreichen möchten. Auf dieser Grundlage wird dann eine individuelle Therapie erarbeitet.
Beantragung & Kostenübernahme
Ergotherapie kann von Ihrer Haus- oder Facharztpraxis verordnet werden. Insbesondere Betroffene, die eine Rehabilitation durch die Berufsgenossenschaft erhalten oder in der Erweiterten Ambulanten Rehabilitation sind, haben Anspruch auf diese Art der Therapie.
Eine Heilmittelverordnung (Rezept) umfasst üblicherweise sechs bis zehn Einheiten. Je nach Handlungsbedarf können weitere Verordnungen erfolgen. Die Termine können Sie telefonisch mit uns vereinbaren.